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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung
CSP Consulting & Service Pohl
und
CSP Computer Studio Pohl

§ 1 Gegenstand und Inhalt

Durch die Beauftragung von Leistungen werden durch CSP Consulting & Service Pohl bzw. CSP Computer Studio Pohl (nachfolgend CSP, die CSP oder Auftragnehmerin) Tätigkeiten als Berater, Dozent oder IT-Problemlöser ausgeführt. CSP bringt dabei Wissen, Fertigkeiten und Erfahrungen als IT-Dienstleistung in zum erreichen des Ergebnisses erforderlichem und realisierbarem Umfang ein. Die Leistung gilt als von der CSP erbracht, wenn Sie durch den Auftraggeber ggf. nach Test, Vorführung oder Übergabe abgenommen wurde. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Auftraggeber nicht die Abnahme zu verweigern.

§ 2 Pflichten der Auftragnehmerin (CSP), Datenschutz

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich über alle vertraulichen Daten von denen sie im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Kenntnis erhält Stillschweigen zu bewahren. Eine Auftragsannahme durch CSP beinhaltet die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch den umseitig genannten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der CSP.

CSP verarbeitet die Daten von Auftraggebern entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber die beauftragten Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.
Zu den verarbeiteten Daten gehören die Stammdaten unserer Vertragspartner (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind.
Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe, sofern diese für die Vertragspartner nicht evident ist, hin. Eine Offenlegung an externe Personen oder Unternehmen erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Vertrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten, handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben.
Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie für den Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich sind, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit erforderlich, Mitarbeitern der CSP ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu verschaffen und ein Recht zur Nutzung daran einzuräumen, damit die CSP die vereinbarten Leistungen erbringen kann.

3. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß und entstehen dadurch Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann die CSP - unbeschadet weitergehender, gesetzlicher Rechte -Änderungen des Zeitplans und des vereinbarten Preises verlangen.

4. Es obliegt dem Auftraggeber seine Daten durch regelmäßige Sicherungen vor Verlust zu schützen. CSP haftet daher nicht für den Verlust von Daten auf Systemen des Auftraggebers, wenn diese nicht mit vertretbarem Aufwand wiederherstellbar sind.

§ 4 Vergütung

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 14 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann die CSP Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

§ 5 Gewährleistung

Der Auftraggeber hat einen etwaigen Mangel in der durch CSP erbrachten Leistung unverzüglich und schriftlich der CSP anzuzeigen. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur unentgeltliche Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Kann nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert werden, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

§ 6 Haftung

Die CSP haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn der CSP, dem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens anzulasten ist. Für leicht fahrlässiges Verschulden sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit für den Schaden keine Versicherung eintritt, je Schadensfall begrenzt auf das zehnfache der vereinbarten Auftragsvergütung. Der Auftraggeber hat etwaige zum Schadenersatz verpflichtende Schäden unverzüglich und schriftlich gegenüber der CSP anzuzeigen.

§ 7 Allgemeines

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Angelegenheiten die sich aus dem Auftrag ergeben ist Berlin. Auf das Auftragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall sollen die unwirksamen Bestimmungen durch Bestimmungen ersetzt werden, die dem Sinn und der Absicht nach den unwirksamen Bestimmungen am Nächsten kommen.


Stand: 1. Januar 2020